Kostenübernahme
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einem Antragsverfahren entsprechend des BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen) für die Kostenübernahme durch den Landschaftsverband-Rheinland (LVR). Dieses Verfahren erstreckt sich über mehrere Wochen. In dieser Zeit erfahren Sie bereits Unterstützung durch ihre EGH-Fachkraft. Gemeinsam arbeiten Sie Ihre Problemlagen sowie Bedarfe heraus und legen Ihre Ziele fest.
Der Antrag wird in der Regel für zwei Jahre bewilligt und dann erneut überprüft.